Behindertenhilfe

Ein schwieriger Prozess

04.03.2020

„Die Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen stellt das BThG (Bundesteilhabegesetz) scharf. Leistungserbringer und Leistungsträger haben für die „besondere Wohnform“ eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen.

Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe (SGB IX) erhalten zwei Jahre lang dasselbe Geld (Budget, Pflegesatz) wie bisher.

Budgetneutralität bewirkt sowohl Deckelung als auch Finanzierungssicherheit.

Ungünstige Langzeitwirkungen einer Finanzierung, die nicht auskömmlich ist, kennen wir. Schleichend wird Personal abgebaut; der Personalmix: mit weniger Fachkräften und zunehmend mehr Hilfskräften; Fachkräfte bekommen immer mehr Verantwortung aufgebürdet. Zivildienstleistende gibt es lange nicht mehr, aber ihr Einsatz wurde nie adäquat ausgeglichen. Das darf sich nicht weiter verschärfen!

Mehr Inklusion braucht mehr Zeit! Mehr Zeit braucht mehr Personal!

Ein schwieriger Prozess für Einrichtungen und Dienste. Eine große Herausforderung für die Beschäftigten. Doch dies ist die Grundlage für die Personenzentrierung und die Hoffnung auf echte Bedarfsorientierung. Sehr langfristiges politisches Ziel der Trennung ist, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig vom eigenen Einkommen werden, und das was ein Mensch mit Behinderung braucht, um am Leben teilhaben zu können, beanspruchen und einfordern kann.