Urabstimmung über die Beendigung des Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst und die Annahme des Verhandlungsergebnisses vom 30.09.2015!
ver.di konnte nach der Ablehnung der Schlichtungsempfehlung am 30. September 2015 ein Ergebnis erzielen, das Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 beinhaltet. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat eine Urabstimmung über dieses Ergebnis beschlossen und die Annahme empfohlen.
Wesentliche Punkte des Verhandlungsergebnisses
- Einkommensverbesserungen durch höhere Tabellenwerte im Bereich der Tätigkeiten von Kinderpfleger/-innen und Sozialassistenten/-innen (Ø +2,16% bis Ø +4,45%)
- Erzieher/-innen der S 6 erhalten höhere Tabellenwerte und kommen in die S 8a (Ø +4,25%) mit normalen Stufenlaufzeiten, Erzieher/-innen der S 8 erhalten neue Tabellenwerte und kommen in die S 8b (Ø +4,04%). In der S 8b werden die Stufenlaufzeiten in den Stufen 4 und 5 um jeweils zwei Jahre verkürzt.
- Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen der S 11 erhalten die höheren Beträge der S 11Ü. Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen der S 12 erhalten die höheren Beträge der S 12Ü. Beschäftigte, die bereits jetzt in der S 11Ü oder S 12Ü sind, erhalten in der Stufe 6 sowie in den individuellen Endstufen eine dynamische Zulage von 70 bzw. 80 Euro. In der S14 werden die Stufe 1 um 30 Euro, die Stufe 3 um 50 Euro sowie die Stufen 2 und 4 bis 6 um 80 Euro angehoben (Ø +1,95%).
- Heilpädagogen/-innen mit Fachhochschulausbildung werden den Sozialpädagogen/-innen gleichgestellt und entsprechend eingruppiert.
- Einkommensverbesserungen durch Eingruppierung in höheren Entgeltgruppen für die Leitungen und Stellvertretungen von Kindertagesstätten, Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Tagesstätten und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderungen.
- Verbesserungen im Bereich der Behindertenhilfe für alle Beschäftigtengruppen, u.a. kommen die Heilpädagogen/-innen mit Fachschulabschluss aus der S 8 in die S9 mit erhöhten Beträgen ohne verlängerte Stufenlaufzeiten.
- Beschäftigte, die 2009 nicht in die S-Tabelle übergeleitet wurden, erhalten erneut das Wahlrecht zum Wechsel.
- Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung in der S 9 wird auf 90 Prozent (67,5% Tarifgebiet Ost) angehoben.
- Trotz der unveränderten Laufzeit bis zum 30. Juni 2020 wurde bereits ab dem 01. Juli 2019 ein Erfahrungsaustausch verabredet, in dem auch die Weiterentwicklung des Tarifvertrages erörtert werden soll.
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