Pflegekammer BaWü

Lösen Pflegekammern die Probleme der Pflege?

02.07.2020

Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zum Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg

Die Pflege ist ein anspruchsvoller und für die Gesellschaft wichtiger Beruf. Die Aufwertung der Pflegeberufe ist überfällig. Aufwertung heißt: Mehr Anerkennung, auch finanziell; bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch mehr Personal und Zeit für gute Pflege; gute Aus- und Weiterbildung sowie ein wertschätzender Umgang am Arbeitsplatz. Doch die Pflegekammer hat weder Einfluss auf die Bezahlung noch auf die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten von Vorgesetzten. Eine Pflegekammer ist daher kein geeignetes Instrument, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Die gravierenden Probleme in der Pflege würden durch die Errichtung einer Landespflegekammer nicht gelöst. Vielmehr erhöht sie den Druck auf die Betroffenen.

Pflegekammern haben die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger vor unsachgemäßer Pflege zu schützen. Zur Sicherstellung der Qualität soll es Berufsordnungen geben, die daraus entstehenden Berufspflichten würden von der Pflegekammer überwacht. Doch fast alle Pflegekräfte arbeiten in einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis und unter der arbeitsrechtlichen Kontrolle ihres Arbeitgebers. Eine Berufsordnung verpflichtet damit abhängig Beschäftigte, ohne ihnen Mittel und Kompetenzen an die Hand zu geben, die Rahmenbedingungen zu beeinflussen oder gar ändern zu können. Stimmen die Bedingungen nicht, ist z.B. die Personalbesetzung zu gering, erhöht die Kammer lediglich den Druck auf die einzelne Pflegekraft, statt sie zu entlasten.

Auch lebenslanges Lernen und Qualifizierung sind wichtig, gerade in den Gesundheitsberufen. Dies darf aber nicht alleine in der Verantwortung der Beschäftigten liegen. Arbeitgeber müssen sie dafür freistellen und die Finanzierung sicherstellen. Doch eine Pflegekammer kann die Arbeitgeber nicht in die Pflicht nehmen. Mit der Fortbildungspflicht bürdet die Pflegekammer damit alleine den Pflegekräften die Verantwortung für ihre Qualifizierung auf. [...]

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