Nach zweitägigen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern konnte ver.di am 30. September 2015 ein Ergebnis erzielen, das deutliche Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 beinhaltet.
Die wesentlichen Punkte sind:
Im Übrigen wurde die Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 nicht verändert. Damit bleiben alle dort vorgesehenen Verbesserungen, die insbesondere für die Kinderpfleger/-innen, die Kita-Leitungen, die Gruppenleitungen in Werkstätten für behinderte Menschen, die Leitungen von Erziehungsheimen, die Leitungen von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung, die Heilerziehungspfl eger/-innen und Heilerzieher/-innen sowie die Heilpädagogen/-innen gelten, erhalten.
An der starren Ablehnung der Arbeitgeber scheiterten leider erneut sowohl weitere Verbesserungen für die Beschäftigten in der Sozialarbeit außerhalb des ASD als auch die zwingende Anerkennung von Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern und eine Verkürzung der Laufzeit des Tarifabschlusses. Insoweit wurde aber die Verpflichtung vereinbart, bereits ab dem 1. Juli 2019 eine Weiterentwicklung des Tarifabschlusses zu erörtern.
Auf der bundesweiten Streikdelegiertenkonferenz am 2. Oktober 2015 wurde das Verhandlungsergebnis von mehr als 300 Vertreterinnen und Vertretern aus Streikeinrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes ausführlich und kritisch-differenziert diskutiert. Während insbesondere Beschäftigte aus großstädtischen Streikhochburgen für eine Fortsetzung der Streiks plädierten, sprach sich eine Mehrheit der Delegierten für die Annahme des Ergebnisses aus. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass das vorliegende Ergebnis lediglich einen ersten Schritt in Richtung Aufwertung darstelle, dem dringend weitere Schritte folgen müssten.
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst beschloss anschließend bei einer Stimmenthaltung, die zweite Urabstimmung durchzuführen und den Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses vom 30. September 2015 zu empfehlen.
Wie geht es weiter?
In der Zeit vom 7. – 28. Oktober 2015 wird eine Urabstimmung durchgeführt, in der alle ver.di-Mitglieder im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst aufgerufen sind zu entscheiden, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen wollen oder bereit sind, den Erzwingungsstreik fortzusetzen.
Sprechen sich mindestens 25 Prozent der ver.di-Mitglieder für die Annahme aus, ist die Tarifauseinandersetzung beendet und die ausgehandelten Tarifänderungen treten rückwirkend ab 1. Juli 2015 in Kraft.
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