Sozial- und Erziehungsdienst

Verhandlungsergebnis mit wesentlichen Verbesserungen erzielt - Bundestarifkommission empfiehlt Annahme in Urabstimmung

Soziale Berufe aufwerten
02.10.2015
SuE-Info vom 02.10.2015 Bundestarifkommission empfiehlt Annahme in Urabstimmung

Nach zweitägigen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern konnte ver.di am 30. September 2015 ein Ergebnis erzielen, das deutliche Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 beinhaltet.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Die Ungerechtigkeiten bei den Erhöhungsbeträgen für die Erzieherinnen und Erzieher konnten beseitigt werden. Die jüngeren Kolleginnen und Kollegen profitieren jetzt erheblich mehr.
  • Bei den Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen in der S 14 werden auch die Stufen 1 bis 5 erhöht: Stufe 1 +30 Euro, Stufe 2 +80 Euro, Stufe 3 +50 Euro, Stufen 4 bis 6 +80 Euro.
  • Im Bereich der Behindertenarbeit erhalten die Heilpädagogen/-innen mit Fachschulabschluss in der S 9 die höheren Beträge der S 8b (ohne Verlängerung der Stufenlaufzeiten) und der Eingruppierungsrahmen für die Leiter/-innen von Tagesstätten für Erwachsene mit Behinderung wird angehoben.
  • Die Leitungen von Kitas unter 40 Plätzen und die stellvertretenden Leitungen von Kitas mit 40 bis 69 Plätzen werden stufengleich und unter Mitnahme der zurückgelegten Stufenlaufzeit der S 9 mit den höheren Beträgen der S 8b (ohne Verlängerung der Stufenlaufzeiten) zugeordnet.
  • Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung in der S 9 wird von 80 Prozent/Tarifgebiet Ost 60 Prozent auf 90 Prozent/Tarifgebiet Ost 67,5 Prozent angehoben.
  • Die individuellen Endstufen werden in demselben Umfang erhöht wie die Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.
  • Die 2009 nicht in die S-Tabelle übergeleiteten Beschäftigten erhalten ein erneutes Wahlrecht zum Wechsel.

Im Übrigen wurde die Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 nicht verändert. Damit bleiben alle dort vorgesehenen Verbesserungen, die insbesondere für die Kinderpfleger/-innen, die Kita-Leitungen, die Gruppenleitungen in Werkstätten für behinderte Menschen, die Leitungen von Erziehungsheimen, die Leitungen von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung, die Heilerziehungspfl eger/-innen und Heilerzieher/-innen sowie die Heilpädagogen/-innen gelten, erhalten.

An der starren Ablehnung der Arbeitgeber scheiterten leider erneut sowohl weitere Verbesserungen für die Beschäftigten in der Sozialarbeit außerhalb des ASD als auch die zwingende Anerkennung von Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern und eine Verkürzung der Laufzeit des Tarifabschlusses. Insoweit wurde aber die Verpflichtung vereinbart, bereits ab dem 1. Juli 2019 eine Weiterentwicklung des Tarifabschlusses zu erörtern.

Auf der bundesweiten Streikdelegiertenkonferenz am 2. Oktober 2015 wurde das Verhandlungsergebnis von mehr als 300 Vertreterinnen und Vertretern aus Streikeinrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes ausführlich und kritisch-differenziert diskutiert. Während insbesondere Beschäftigte aus großstädtischen Streikhochburgen für eine Fortsetzung der Streiks plädierten, sprach sich eine Mehrheit der Delegierten für die Annahme des Ergebnisses aus. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass das vorliegende Ergebnis lediglich einen ersten Schritt in Richtung Aufwertung darstelle, dem dringend weitere Schritte folgen müssten.

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst beschloss anschließend bei einer Stimmenthaltung, die zweite Urabstimmung durchzuführen und den Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses vom 30. September 2015 zu empfehlen.

Wie geht es weiter?
In der Zeit vom 7. – 28. Oktober 2015 wird eine Urabstimmung durchgeführt, in der alle ver.di-Mitglieder im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst aufgerufen sind zu entscheiden, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen wollen oder bereit sind, den Erzwingungsstreik fortzusetzen.

Sprechen sich mindestens 25 Prozent der ver.di-Mitglieder für die Annahme aus, ist die Tarifauseinandersetzung beendet und die ausgehandelten Tarifänderungen treten rückwirkend ab 1. Juli 2015 in Kraft.
 

 

„Die Aufwertungskampagne ist damit nicht abgeschlossen“

Downloads