Titelthema:
Sozial- und Erziehungsdienste: Ziel der generellen Aufwertung wird weiter verfolgt
Die Streikdelegierten im Sozial- und Erziehungsdienst haben es sich am 2. Oktober in Fulda nicht leicht gemacht. Auf ihremTreffen diskutierten sie das neue Verhandlungsergebnis vom 30. September in der Aufwertungsrunde für die sozialen Berufe lange und heftig, alle Fürs und Widerswurden zusammengetragen. Für die Annahme des Ergebnisses sprach, dass bei den Erzieher/innen jetzt vor allem die vielen jüngeren Kolleg/innen von im Schnitt 100 Euro mehr im Monat profitieren.
Auch bei den Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen konnten zumindest in der sogenannten Tarifgruppe S14 in den Stufen 1 bis 5 Erhöhungen zwischen 30 und 80 Euro erreicht werden. Sie sollten nach dem Schlichtungsergebnis zunächst gar nicht bedacht werden. Davon sind jetzt immer noch die Sozialarbeiter/innen außerhalb des allgemeinen Dienstes ab Entgeltstufe S15 betroffen. Dies und die anhaltende Weigerung der Arbeitgeberseite, Vorzeiten bei anderen Arbeitgebern anzuerkennen, standen vor allem gegen die Annahme des Ergebnisses.
Am Ende verständigten sich die Streikdelegierten darauf, das Ergebnis dennoch so anzunehmen, aber auch darauf, die Kampagne für die Aufwertung ihrer Berufe weiterzuführen. Die Bundestarifkommission, die im Anschluss an die Streikdelegiertenkonferenz tagte, entschied mit nur einer Stimmenthaltung, die Urabstimmung einzuleiten. Bis zum 28. Oktober sind jetzt die ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst aufgefordert, über das neue Verhandlungsergebnis abzustimmen.
Keine Euphorie, aber immerhin strukturelle Verbesserungen
Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte nach derAussprache in Fulda: „Dies ist kein Ergebnis, das Freude und Euphorie auslöst, aber es enthält strukturelle Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung vom Juni.“ Und er fügte hinzu: „Es ist bedauerlich, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, insbesondere die wichtige Arbeit der Sozialarbeiter – auch angesichts ihrer aktuell schwierigen Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe – ausreichend zu würdigen.“ [...]
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