Pflegekammer BaWü

Keine Zwangsmitgliedschaft für Arbeitnehmer*innen

07.05.2019

Das Grundgesetz garantiert die Möglichkeit, sich freiwillig zusammenzuschließen, um eigene Interessen gemeinsam zu vertreten. Für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen in der Pflege bedeutet eine gesetzlich errichtete Berufskammer eine zusätzliche Last, Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht. Die Probleme der Pflege löst eine Kammer gar nicht. Vielmehr schadet sie den beruflich Pflegenden und verbessert keineswegs die Qualität der Pflege.

Die Landesregierung plant, das Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern, das Heilberufe-Kammergesetz –HBKG, in 2019 zu ändern. Damit eine Kammer der Pflegefachkräfte errichtet werden kann.
Die Konferenz der über 218.000 ver.di-Mitglieder in Baden-Württembergs aus allen Berufssparten und Fachbereichen lehnt eine Landespflegkammer, wie sie das Ministerium für Soziales und Integration für Baden-Württemberg plant, entschieden ab.