Entscheidende Phase der Registrierung beginnt
Am 8. Januar 2024 hat der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg an alle zur Registrierung vorgesehenen Pflegefachpersonen Anschreiben verschickt.
Erheben mehr als 40% der Pflegefachpersonen bis 23. Februar eine Einwendung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, wird die Kammer nicht errichtet. Allerdings werden alle, die nicht innerhalb der Frist eine Einwendung erheben, behandelt als hätten sie zugestimmt. Mit einer demokratischen Abstimmung ist dieses Vorgehen nicht gleichzusetzen.
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbunds (DGB)
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