Pflegekammer BaWü

Januar 2024: Entscheidende Phase der Registrierung beginnt

12.01.2024
Pflegekammer BaWü Januar 2024: Entscheidende Phase der Registrierung beginnt

Am 8. Januar 2024 hat der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg an alle zur Registrierung vorgesehenen Pflegefachpersonen Anschreiben verschickt.

Das Anschreiben enthält eine Information über die anstehende Registrierung, eine Auflistung erhoffter Vorteile einer Pflegekammer und Hinweise zur Möglichkeit der Einwendung gegen die Registrierung. Es heißt wörtlich: „Die Möglichkeit der Einwendung gibt es, um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben.“ Diese Einwendung ist zwar der einzige Weg, auf dem Pflegefachpersonen wirksam Einfluss auf die Errichtung der Pflegekammer nehmen können, genügt aber keinen demokratischen Ansprüchen:

Erheben mehr als 40% der Pflegefachpersonen bis 23. Februar eine Einwendung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, wird die Kammer nicht errichtet.  Allerdings werden alle, die nicht innerhalb der Frist eine Einwendung erheben, behandelt als hätten sie zugestimmt. Mit einer demokratischen Abstimmung ist dieses Vorgehen nicht gleichzusetzen.

Wer möchte, dass die Pflegekammer errichtet wird, muss vorerst nicht auf das Schreiben reagieren, sondern lediglich bis Ende des Jahres die Berufsurkunde in einem Meldeportal hochladen.

Für alle anderen gilt: Jede Einwendung zählt! Eine Einwendung muss Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und einen Einwendungsgrund enthalten. Es wird zwar zwischen „berechtigten“ und „nicht berechtigten“ Einwendungen unterschieden, beide Kategorien werden bei der Überprüfung des Quorums jedoch gleichbehandelt. Auch „Ich lehne eine Pflegekammer ab“ ist also eine mögliche Begründung.