Dein Arbeitgeber ist unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet, Deine persönlichen Daten an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Du wirst dann nur noch darüber informiert, dass Du innerhalb von 6 Wochen Einwände gegen die Registrierung erheben kannst.
Diese Einwände sind wichtig, denn sie sind die einzige verbliebene Möglichkeit, deine Meinung zur Errichtung der Kammer einzubringen. Denn: Wenn mehr als 40 % der Pflegefachpersonen Einspruch einlegen, wird die Kammer nicht errichtet.
Keinen Einspruch erheben, egal ob bewusst oder unbewusst, heißt Zustimmung.
Landesfachbereichsleiter