Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der großen Zustimmung der ver.di-Mitglieder zur Tarifeinigung im Sommer, haben wir intensiv mit dem Arbeitgeberverband über die Details der Tarifverträge gerungen. Zum 01. Januar habt ihr Anspruch auf mehr freie Tage.
Wenn dir Freizeit wichtiger ist als Geld, musst du die „Arbeitsbefreiung“ bis zum 31. Januar in Textform bei deinem Arbeitgeber beantragen. Was es damit auf sich hat, findet ihr in der Info anbei.
Leider waren die Arbeitgeber nicht bereit für 2025 einen späteren Stichtag zu vereinbaren. Wer die Arbeitsbefreiung nicht beantragt, erhält die Betriebszugehörigkeitstage an Juli ausgezahlt, selbst wenn dein Anspruch bereits früher entsteht.
Weitere Infos findet ihr im Download
Landesfachbereichsleiter
Gewerkschaftssekretär