Tarifrunde Uniklinika BaWü

Du hast noch bis 15. Januar 2025 Zeit

Wenn dir Entlastung als Freizeit wichtiger ist, musst du die „Arbeitsbefreiung“ bis zum 15. Januar in Textform bei deinem Arbeitgeber beantragen.
23.12.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der großen Zustimmung der ver.di-Mitglieder zur Tarifeinigung im Sommer, haben wir intensiv mit dem Arbeitgeberverband über die Details des Entlastungstarifvertrags für die Pflege gerungen. Zum 01. Januar startet nun der neue Tarifvertrag Überlastungsvermeidung.

Du hast noch bis 15. Januar 2025 Zeit

Wenn dir Entlastung als Freizeit wichtiger ist als Geld, musst du die „Arbeitsbefreiung“ bis zum 15. Januar in Textform bei deinem Arbeitgeber beantragen. Was es damit auf sich hat, findet ihr in der Info anbei.

Leider waren die Arbeitgeber nicht bereit für 2025 einen späteren Stichtag zu vereinbaren. Wer die Arbeitsbefreiung nicht beantragt, erhält die Entlastungspauschale im Juni ausgezahlt.

Weitere Infos findet ihr im Download