Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben ein Zukunftspaket erreicht. Der Druck, den wir gemeinsam durch die mehrtägigen Warnstreiks aufgebaut haben, hat am 02. und 03. Juli bei den Verhandlungen eine deutliche Wirkung gezeigt. Damit gelang es uns, dass die Arbeitgeber*innen ihre Blockadehaltung zu Zeit- und Entlastungsregelungen aufgegeben haben, um das gemeinsame Verhandlungsergebnis zu erreichen. Über dieses können die ver.di Mitglieder ab dem 08. Juli in einer Befragung abstimmen.
Das jetzt geschnürte Zukunftspaket bringt mehr Geld mit sozialer Komponente, mehr Entlastung durch mehr Zeit sowie verbindlichere Ausbildungsqualität. Mit den zusätzlichen freien Tagen und der Wahlmöglichkeit zwischen Geld und Freizeit betreten wir echtes Neuland bei den Unikliniken im Land. Mit diesem Tarifergebnis ist der Weg zu einer grundsätzlichen Neuaufstellung der Arbeitsbedingungen eingeschlagen.
Anbei findet ihr die ausführlichen Tarifinfos zum Gesamtpaket und für die Auszubildenden.
Sollte die Erhöhung von 4,3 % beim Entgelt weniger als 160 € ergeben, erhöht sich das Tabellenentgelt um 160 € und damit um mehr als 4,3 %.
Die Entgelterhöhungen, die Erhöhung der Zeitzuschläge und die Betriebszugehörigkeitstage gelten für alle TV UK-Beschäftigten.
Der pauschale Belastungsausgleich (Entlastung in der Pflege) gilt nur für die Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag ‚TV UK-Entlastung Pflege‘ fallen (Beschäftigte in den Pflegeorganisationsbereichen).
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, dass Inflationszahlungen bis zur Gesamthöhe von 3000,- Euro bis zum Jahresende 2024 steuerfrei sind (brutto = netto, § 3 Buchstabe 11c Einkommensteuergesetz). Da schon Inflationszahlungen im Rahmen des letzten Tarifabschlusses gezahlt wurden, sind bei den TV-UK-Beschäftigten bis zur Grenze von 3000,- Euro noch 1050,- Euro offen, bei den Azubis insgesamt noch 1505,- Euro.
Die Auszubildenden erhalten eine höhere Inflationszahlung (755,- Euro im September 2024 und 750,- Euro im Dezember 2024). Daher erfolgt der erste Erhöhungsschritt der Ausbildungsentgelte erst zum 1. August 2025.
Nein. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationszahlung anteilig.
Grundlage ist § 3 Absatz 1 TV UK. Dort ist die Beschäftigungszeit definiert:
„Beschäftigungszeit ist die Zeit, die die Arbeitnehmerin bei den Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm in einem Arbeitsverhältnis oder dort in einem durch Tarifvertrag geregelten Ausbildungsverhältnis gestanden hat, auch wenn sie unterbrochen ist.“
Darüber hinaus können andere Zeiten als Beschäftigungszeit angerechnet werden (§ 3 Absatz 4).
Die Ausbildungszeit zählt zur Beschäftigungszeit mit. Azubis erhalten ab 2 Jahre nach Übernahme (3 Jahre Ausbildung + 2 Jahre Beschäftigungsverhältnis) den Betriebszugehörigkeitstag ab 5 Jahren Beschäftigungszeit.
Sowohl bei den Betriebszugehörigkeitstagen für alle TV UK-Beschäftigten als auch beim pauschalen Belastungsausgleich für die Pflege gilt: Es erfolgt grundsätzlich eine Auszahlung. Auf Antrag werden entsprechend freie Tage gewährt bzw. kann ggf. eine Buchung auf ein Langzeitkonto erfolgen.
Die einmaligen Jubiläumstage nach § 26 Absatz 1 Buchstabe d) TV UK (jeweils 1 Tag bei 25-, 40- und 50jährigem Dienstjubiläum) fallen mit Einführung der Betriebszugehörigkeitstage ab 2025 weg.
Das Jubiläumsgeld nach § 7 Absatz 2 TV UK-Entgelt ( 400,- Euro bei 25-jährigem, 600,-Euro bei 40jährigem Dienstjubiläum) wird noch bis zum 31.Dezember 2029 gewährt. Ab 1. Januar 2030 fallen die Zahlungen weg.
Für die Pflegekräfte im TV UK-Entlastung Pflege wird rückwirkend zum 1. April 2024 ein pauschaler Entlastungsbetrag (%) gezahlt. Der Betrag entspricht einem Äquivalent von 5 Tagen pro Jahr. Auf Antrag wird der Betrag in freien Tagen gewährt. Damit haben besonders belastete Beschäftigte die Möglichkeit ihre Belastungen durch freie Zeit auszugleichen. Das Verfahren wird in den Redaktionsverhandlungen tariflich vereinbart.
Der Tarifvertrag TV UK-Entlastung Pflege wird rückwirkend zum 1. April 2024 modifiziert wieder in Kraft gesetzt. Der pauschale Belastungsausgleich muss daher rückwirkend ab 1. April 2024 gewährt werden.
Der Tarifvertrag zu Langzeitkonten (TV UK-LZK/D) wird wieder in Kraft gesetzt. Die TV UK-Beschäftigten nach diesem Tarifvertrag haben die Möglichkeit, auf Antrag ein Langzeitkonto einzurichten. Das Langzeitkonto wird in Geld geführt, Beschäftigte haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Auf das Langzeitkonto können in der Ansparphase u.a. die Betriebszugehörigkeitstage und verschiedene Entgeltbestandteile eingebracht werden. Die Ansparungen auf dem Langzeitkonto können zur Freistellung für verschiedene Anlässe (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Sabbatical, vorgezogener Ruhestand, etc.) genutzt werden.
Landesfachbereichsleiter
Gewerkschaftssekretär